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»Das Copyright (...) ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken.
Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinetaleuropäische Recht in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Im Copyright des angloamerikanischen Rechtssystems
werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die
Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem
Urheber (zum Beispiel dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen.«
Quelle: Wikipedia – die freie Enzyklopädie: Artikel »Copyright«, de.wikipedia.org/wiki/copyright, abgerufen am 20. 6. 2007
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